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Häufige Fragen & Antworten

Antworten, die Sicherheit schaffen.

Finden Sie klare Antworten auf häufige Fragen zu unseren Pflegeleistungen, unserem Team und unserer Arbeitsweise – damit Sie mit Klarheit, Vertrauen und einem guten Gefühl nach vorne blicken können.

Wir erklären und erbringen die individuell vereinbarten Leistungen – z. B. Grundpflege, Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung – je nach Pflegegrad und Bedarf. Grundlage sind Ihr Pflegevertrag und der Leistungsnachweis.

Die Kosten werden in der Regel von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen – abhängig vom Pflegegrad und den gebuchten Leistungen. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Zuzahlungen oder Eigenanteile werden transparent vorab besprochen.

Ja – Sie sind damit nicht allein. Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt: von der Antragstellung bei der Pflegekasse über die Kommunikation mit der Krankenkasse bis hin zur Organisation der Pflegeleistungen.
Auch beim ersten Beratungsgespräch begleiten wir Sie, erklären alle Abläufe verständlich und übernehmen – wenn Sie möchten – den Kontakt zu Ärzten, Versicherungen und Ämtern. So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: auf sich selbst oder Ihre Angehörigen.

Ja. Wenn Angehörige die Pflege übernehmen und Pflegegeld beziehen, sind regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen diese Beratungen durch, geben praktische Tipps und unterstützen bei der Organisation der Pflege zu Hause.

Ja, wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf den MDK-Termin (Medizinischer Dienst). Auf Wunsch sind wir auch beim Begutachtungstermin anwesend, um Sie zu begleiten.

Unser ambulanter Pflegedienst ist in Schenefeld, Hamburg und den angrenzenden Regionen für Sie da.
Wir versorgen Sie direkt vor Ort – zuverlässig, persönlich und mit kurzen Wegen.
Wenn Sie unsicher sind, ob wir auch in Ihrem Stadtteil tätig sind, sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir eine Lösung.

Wir legen großen Wert auf Kontinuität und respektvollen Umgang. Nach Möglichkeit betreuen Sie feste Pflegekräfte, sodass Vertrauen und Routine entstehen. Ihre persönlichen Wünsche – z. B. ob Sie lieber von einer Frau oder einem Mann gepflegt werden möchten – berücksichtigen wir selbstverständlich.
Trotzdem kann es in Ausnahmefällen, etwa bei Krankheit oder Urlaub, zu Vertretungen kommen. Wir sorgen dann dafür, dass Sie weiterhin zuverlässig und fachgerecht versorgt sind.

Das hängt vom Pflegegrad ab. Gemeinsam mit Ihnen und den Angehörigen erstellen wir einen individuellen Pflegeplan, der optimal auf Ihre Situation abgestimmt ist.

Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie monatlich 131 € Entlastungsbetrag, den Sie für hauswirtschaftliche oder betreuende Leistungen einsetzen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen). Wir beraten Sie, wie Sie die Box beantragen können.

Pflegebedürftige müssen – je nach Pflegegrad – regelmäßig Beratungen durchführen lassen:

  • Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
    Wir übernehmen diese Beratungen zuverlässig und dokumentieren sie für die Pflegekasse.

Auch ohne Pflegegrad oder Kassenleistung können Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung privat – transparent und fair nach Aufwand.